Mediation: Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Kay Neiß ist spezialisiert auf Mediationen in den Bereichen des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts.
Im Focus der Arbeit stehen nicht die formellen Anspruchsgrundlagen der Rechtsgebiete, sondern die betroffenen Menschen mit ihren eigentlichen Interessen !

Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht sind die Gebiete auf denen die Mediation als streitschlichtendes Verfahren eine immer größere Rolle spielt.
Generell wird in einem mehrstufigen Prozess zuerst nach gemeinsamen Interessen der Beteiligten gesucht. Diese werden herausgearbeitet.
Auf der Grundlage der so festgestellten Interessenidentitäten der streitenden Parteien werden Lösungen entwickelt, die für jede Seite tragbar sind:

Erbrecht

Erbenfolgekriege unter Geschwistern, Cousins und Cousinen, ersten bis dritten Grades haben schon ganze Länder zugrunde gerichtet.
Oft merken die Beteiligten zu spät, dass sie in den Streitigkeiten ihr eigenes Vermögen verlieren. Viel zu früh werden häufig Gräben ausgehoben, wo mit ein paar freundlichen Worten die Vorurteile und Distanz zueinander überbrückt werden können.
Mediation kann nicht alle Verletzungen ungeschehen machen, aber sie kann dazu führen, dass sich die Beteiligten wieder ihrer eigenen Interessen bewusst werden und der Streit selbst an Bedeutung verliert.
Die Mediation kann gerade bei verwandtschaftlichen Verhältnissen, die sich niemand aussuchen kann, helfen, die verletzten Emotionen zu beruhigen um den Bestand des ererbten Vermögens zu bewahren.

Familienrecht

Vermögensausgleich, Sorgerecht und Unterhalt, das sind die wesentlichen Punkte, um die es im Falle einer Trennung geht. Jeder Punkt für sich ist kritisch. Emotionen aus der alten Partnerschaft, Enttäuschung, Dankbarkeit, Anerkennung der gemeinsamen Lebenszeit, Rettung des Andenkens, das alles sind die Themen der Mediation unter Eheleuten die voneinander Abschied nehmen müssen, manchmal mit großem Gefälle. Auch hier muss Mediation behutsam sein und Vorsicht walten lassen.

Gesellschaftsrecht

Ob Partnergesellschaft oder GmbH, BGB Gesellschaft, OHG oder KG, also in Unternehmen, wo die Eigentümer eng zusammen arbeiten müssen und das über viele Jahre, können sich sehr leicht Konflikte über lange Zeit anbahnen und verstetigen, die eine Existenzgefährdung des gesamten Betriebes mit sich bringen. Manchmal liegen hier die Ursachen in Nichtigkeiten, die keinem der Beteiligten bewusst oder verdrängt worden sind. Oft geht es um strukturelle Vorstellungen, um Änderung und Anpassung an neue Gegebenheiten.
Mediation wird dabei zum Handlungswerkzeug, zur konstruktiven Hilfe in der Kommunikation, in der Wiederentdeckung der ursprünglichen Zwecke, aufgrund deren man die Gemeinschaft gegründet hatte.